07.09.2010, 12:41 Uhr | rw
Lehrer haben bei der Bewertung ihrer Schüler einen Spielraum. (Bild: imago) (Quelle: imago)
Wenn Schüler in einem Fach in allen Klassenarbeiten eine Zwei geschrieben haben, mündlich gut mitarbeiten und ihr Heft beziehungsweise ihre Mappe in Ordnung halten, dann müssen sie auch auf dem Zeugnis eine Zwei bekommen. Was ist aber, wenn ein Schüler zwischen zwei Noten steht? Darüber musste jetzt ein Gericht entscheiden. Die Eltern eines Schülers hatten gegen dessen Französisch-Lehrerin geklagt, weil sie meinten, die Lehrerin habe ihren Sohn zu schlecht bewertet. Das Urteil der Richter gibt aber der Lehrerin recht.
Oft wissen Schüler schon vor den Zeugnissen, welche Note sie bekommen werden, denn während eines Schuljahrs schreibt man mehrere Klassenarbeiten. Wenn man deren Einzelnoten zusammenzählt und das Ergebnis durch die Anzahl der geschriebenen Arbeiten teilt, erhält man eine Durchschnittsnote. Oft ist das dann die Note, die auch im Zeugnis stehen wird - zumindest wenn die mündlichen Leistungen ungefähr genauso gut sind wie die schriftlichen.
Der Siebtklässler eines Gymnasiums war deshalb auch sehr überrascht, als er auf dem Zeugnis eine Fünf im Fach Französisch bekam. Zuvor hatte er wie üblich seine Durchschnittsnote errechnet und kam auf ein Ergebnis von 4,41. Er hätte also eigentlich eine Vier bekommen müssen. Seine Lehrerin war aber der Meinung, er hätte die Fünf verdient, weil seine Leistungen zuletzt immer schlechter wurden. Außerdem war sie der Ansicht, dass ihm viele grundlegende Sprachkenntnisse fehlten. Er wisse zum Beispiel viele wichtige Vokabeln nicht und könne kaum ganze Sätze auf Französisch bilden, begründete die Lehrerin ihre Bewertung.
Weil der Schüler neben Französisch auch noch in Mathe eine Fünf hatte, wurde er nicht in die achte Klasse versetzt, sondern blieb sitzen. Dagegen zogen seine Eltern vor Gericht. Die Richter haben aber nun entschieden, dass Lehrer beim Benoten in bestimmten Grenzen frei sind. Natürlich darf ein Lehrer keinem Schüler eine Fünf geben, der immer nur Zweien schreibt. Wenn es aber so knapp ist, wie bei dem Gymnasiasten, dessen Eltern vor Gericht geklagt hatten, darf der Lehrer frei entscheiden, ob er die bessere oder die schlechter Note gibt. Sie müssten ihre Entscheidung aber gut begründen können, so die Richter vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, wo der Fall verhandelt wurde.
Quelle: ddp
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