19.01.2012, 16:00 Uhr | aq
Sonnenstudio-Besuche bleiben für Kinder und Jugendliche weiterhin verboten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Viele Menschen empfinden gebräunte Haut als schön. Deshalb gehen sie ins Sonnenstudio. Kinder und Jugendliche in Deutschland dürfen das aber seit über zwei Jahren nicht mehr. Richter des Bundesverfassungsgerichts haben nun entschieden, dass das so in Ordnung ist. Auch künftig gilt für junge Menschen das Sonnenstudio-Verbot.
Die Richter arbeiten beim Bundesverfassungsgericht. Das ist das höchste Gericht in Deutschland. Die Männer und Frauen dort kümmern sich darum, dass die Verfassung eingehalten wird. In einer Verfassung steht, was den Menschen im Land wichtig ist und nach welchen Regeln der Staat funktionieren soll. Bei uns in Deutschland heißt die Verfassung Grundgesetz. Alle Gesetze in Deutschland müssen sich nach dem Grundgesetz richten. Wenn jemand denkt, dass das nicht der Fall ist, dann kann er das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das heißt, er kann die Richter entscheiden lassen. Die Richter dort prüfen dann, ob das Gesetz zum Grundgesetz passt oder nicht. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, muss das Gesetz geändert oder zurückgenommen werden.
Die Richter haben sich nun mit dem Sonnenstudio-Verbot für Kinder und Jugendliche beschäftigen müssen, weil ein Mädchen, seine Eltern und ein Sonnenstudio sich beschwert hatten. Sie wollten, dass das Verbot rückgängig gemacht wird. Doch die Richter sind der Meinung, dass gegen das Verbot nichts einzuwenden ist. Es verstößt nicht gegen die Verfassung und damit nicht gegen Grundrechte. Mit dem Verbot wird ein nachvollziehbares Ziel verfolgt: Kinder und Jugendliche sollen vor UV-Strahlen geschützt werden.
Eine Sonnenbank funktioniert wie die Sonne, es nutzt UV-Strahlen. UV-Strahlen können der Haut aber auch wehtun und ihr schaden. Liegen wir zu lange in der Sonne, dann merken wir das ganz schnell. Wir bekommen einen Sonnenbrand. Die Haut wird rot, heiß, schmerzt und ist besonders empfindlich. Ein Sonnenbrand ist für die Haut nicht gut. Besonders Kinder können ihn schnell bekommen, da ihre Haut noch sehr zart und empfindlich ist.
Aus diesem Grund sollen Kinder und Jugendliche auch nicht in ein Sonnenstudio gehen und sich dort bräunen. Die UV-Strahlen dort können ihre Haut krank machen. Im schlimmsten Fall entsteht Hautkrebs. Bei dieser Krankheit verändert sich die Haut. Man kann sogar daran sterben. Experten sagen, dass wir uns vor den Strahlen schützen müssen. Draußen in der Sonne sollten wir deshalb einen Sonnenhut aufsetzen und Sonnencreme benutzen.
Die Richter sagen, dass sie durchaus nachvollziehen können, dass das Verbot für Kinder und Jugendliche nicht "belanglos" ist. Denn sie können über ihr Aussehen und ihre Freizeit nicht mehr ganz so frei entscheiden. Sie vor den schädlichen Strahlen zu schützen, ist aber wichtiger, sagen die Richter. Politiker haben also das Recht, entsprechende Gesetze zu beschließen.
Quelle: dapd
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